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Andree Haarhuis: Ein Zollgesetz für den Staat Palästina

Die palästinensische Wirtschaft ist auf eine Belebung der Handelstätigkeit angewiesen, um eine nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftslage zu erzielen. Dieser Aufschwung kann indes aufgrund der stetig zunehmenden Globalisierung nur erreicht werden, wenn der Zugang zu dem palästinensischen Markt für den grenzüberschreitenden Warenverkehr wesentlich erleichtert wird. Hierzu benötigt die palästinensische Wirtschaft ein Zollgesetz, das den Wirtschaftsteilnehmern Anreize bietet, sich in ihrem Staatsgebiet zu betätigen. Diese Anreize können nur in klaren und deutlichen Zollvorschriften liegen, die den Außenhandel umfassend regeln, aber gleichzeitig eine Vereinfachung des Warenverkehrs und den Abbau von Handelshemmnissen vorsehen und so den Wirtschaftsbeteiligten einen größtmöglichen Handlungsspielraum einräumen. Die derzeitige Zollrechtssituation ist ungeeignet diesen Ansprüchen zu genügen.
Folglich initiierte die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH im Rahmen eines Drittmittelprojekts des Instituts für Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster die Ausarbeitung eines palästinensischen Zollgesetzes. Die vorliegende Arbeit untersucht und erläutert diesen Gesetzesentwurf.

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