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Kristina Daroussis: Kontrollen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Griechenland

Die Betrugsbekämpfung und der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft haben im letzten Jahrzehnt deutlich an Bedeutung gewonnen. Grund dafür ist, dass mit der Vergrößerung des Finanzvolumens der Europäischen Union auch die Schädigung der Gemeinschaftsfinanzen stark zugenommen hat. Im Zuge der Schaffung geeigneter Betrugsbekämpfungsmaßnahmen wurde im Jahr 1999 das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eingerichtet, dessen Aufgabe darin besteht, Unregelmäßigkeiten zu Lasten des Haushalts der Europäischen Gemeinschaften aufzudecken. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurden Regelungen geschaffen, die es den OLAF-Kontrolleuren erlauben, Vor-Ort-Kontrollen bei Wirtschaftsbeteiligten in den einzelnen Mitgliedstaaten durchzuführen. Diese europarechtlichen Regelungen verweisen dabei im gewissen Umfang auf die jeweiligen nationalen Vorschriften. Die Befugnisse der Kontrolleure und die anzuwendenden Verfahrensvorschriften ergeben sich somit aus einer Gesamtbetrachtung der gemeinschaftsrechtlichen und der relevanten nationalen Vorschriften. Der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit liegt darin, anhand sämtlicher relevanter nationaler sowie gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften darzustellen, welche konkreten Befugnisse die OLAF-Kontrolleure bei einer Kontrolle in Griechenland haben und welchen Beschränkungen sie dabei unterliegen.

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