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Gudrun Dahme: Terrorismusbekämpfung durch Wirtschaftssanktionen

Der UN-Sicherheitsrat hat nach den Anschlägen des 11. September 2001 nicht nur erstmals festgestellt, dass Akte des internationalen Terrorismus den Weltfrieden bedrohen, sondern ferner den Mitgliedstaaten aufgegeben, Gelder, sonstige finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen von terrorverdächtigen Personen, Unternehmen und Organisationen einzufrieren und Dritten zu untersagen, ihnen solche Finanzierungsquellen zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung zum Erlass von Wirtschaftssanktionen gegen nichtstaatliche Akteure ist ein Novum, das mit den seit Ende 2000 bestehenden entsprechenden Maßnahmen gegen Usama Bin Ladin und bestimmte Al-Qaida-Mitglieder seinen Anfang nahm. Die UN-Resolutionen sowie die zu ihrer Umsetzung ergangenen EU-, EG- und nationalen Rechtsakte, die sich gegen auf Listen namentlich aufgeführte Individuen richten, werfen nicht nur wegen des Nebeneinanders unterschiedlicher Normgeber, sondern vor allem aufgrund ihrer Personenbezogenheit vielfältige Rechtsfragen auf. Die vorliegende Arbeit analysiert diese neuartigen Wirtschaftssanktionen, die zugleich eine neue Maßnahme der Terrorismusbekämpfung darstellen. Die völker- und europarechtlichen Regelungen, die im Zentrum der Untersuchung stehen, werden in ihren Kontext eingebettet, ausgelegt, auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft und auch mit Blick auf die Rechtsschutzmöglichkeiten der von ihnen Betroffenen beleuchtet.

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