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Torsten Eberhard: Diskriminierende Gleichbehandlung von Entwicklungsländern in der WTO?
Enabling Clause und die Allgemeinen Präferenzsysteme auf dem Prüfstand

Die Rechtsordnung der WTO enthält zahlreiche Sondervorschriften, mit denen den besonderen Bedürfnissen von Entwicklungsländern Rechnung getragen werden soll. Eine zentrale Norm in diesem Bereich ist die Enabling Clause aus dem Jahre 1979, auf deren Grundlage die tarifäre Besserbehandlung von Entwicklungsländern im Rahmen von Allgemeinen Präferenzsystemen (APS) WTO-rechtlich legitimiert wird.
Die Enabling Clause war erstmalig in den Jahren 2002 bis 2004 Gegenstand eines WTO-Streitschlichtungsverfahrens, das sich insbesondere dadurch auszeichnete, dass Panel und Appellate Body (AB) in Bezug auf die Auslegung der Norm gegensätzliche Ansichten vertraten. Gestritten wurde über die Frage, ob Industrieländer innerhalb eines APS zwischen den begünstigten Entwicklungsländern in der Weise differenzieren dürfen, dass einige Entwicklungsländer tarifär besser gestellt werden als andere.
Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Arbeit mit der Auslegung der Enabling Clause. Hierzu wird die politische, ökonomische sowie völkerrechtliche Entstehungsgeschichte der Norm und des APS als handels- und entwicklungspolitisches Instrument nachgezeichnet. Nach Darstellung des Streitschlichtungsverfahrens wird eingehend der Frage nachgegangen, welche Auslegung vorzugswürdig ist. Abschließend werden die Konsequenzen der mittlerweile verbindlichen AB-Entscheidung für die zukünftige Praxis der APS-Programme dargestellt und Probleme aufgezeigt, die sich insbesondere bei der Ausgestaltung politisch motivierter Anreizsysteme als Mittel der Differenzierung zwischen Entwicklungsländern ergeben könnten.

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