Die Begriffe „Risiko“ und „Risikomanagement“ sind zwar ursprünglich in
der Betriebswirtschaftslehre beheimatet, haben aber in jüngerer Vergangenheit
auch zunehmend Eingang in das deutsche und europäische Recht
gefunden. Dies galt bislang vor allem für Rechtsgebiete, in denen es um
die Sicherheit von Anlagen oder Produkten ging, wie etwa das Gentechnik-,
Chemikalien- oder Lebensmittelrecht.
Mit der sogenannten „kleinen Zollkodexreform“ aus
dem Jahr 2005 wurden nun auch die Zollbehörden
in Deutschland und anderen europäischen Staaten
verpflichtet, ihre Kontrollen auf Risikoanalysen zu
stützen und ein Risikomanagement einzuführen.
Doch was genau bedeutet dies? Greift das Zollrecht
damit lediglich die bestehenden Ansätze zum
Umgang mit Risiken aus anderen Rechtsgebieten
auf? Oder wird hier rechtliches Neuland betreten?
Diesen Fragen geht der Verfasser in der vorliegenden
Arbeit nach. Er analysiert Entstehungsgeschichte
und Ausgestaltung des Risikomanagements
im Zollrecht und versucht eine Einordnung in
die bestehenden Konzepte zur Bewältigung von
Risiken in Recht und Betriebswirtschaftslehre.
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