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Christoph Billwiller: Die Befugnisse des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Rahmen von Kontrollen bei Wirtschaftsbeteiligten in Portugal
Die zunehmenden Fälle von Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten zu Lasten des Finanzhaushalts der Europäischen Gemeinschaft haben im Jahre 1999 zur Errichtung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) geführt. Aufgabe des OLAF ist es, autonom oder in Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Behörden in den Mitgliedstaaten bei Wirtschaftsteilnehmern vor Ort Kontrollen durchzuführen, um Schädigungen des Gemeinschaftshaushalts aufzudecken und zu verhindern. Die Errichtung des OLAF als unabhängiges Amt hat insbesondere in verfahrensrechtlicher Hinsicht diverse Probleme aufgeworfen, da die Bediensteten des OLAF sich vorbehaltlich des geltenden Gemeinschaftsrechts an nationale Verfahrensvorschriften zu halten haben.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich speziell mit den Befugnissen des OLAF bei der Durchführung entsprechender Kontrollen in Portugal und soll so den Bediensteten des OLAF, aber auch den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Aufschluss über die Ermittlungsbefugnisse des OLAF geben. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Darstellung der in Portugal wichtigen europäischen und nationalen Verfahrensvorschriften.

 

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